Kurzfilmförderung
Die ‘kleine’ Kurzfilmförderung der SDG Ent. Pictures Film Company dient dazu, den unabhängigen deutschen Film sowie Nachwuchstalente zu fördern und neuen wie auch alteingesessenen Filmemachern eine Chance zu geben, ihr Filmvorhaben umzusetzen und einem großen Publikum zugänglich zu machen. Neben der kleinen Förderung bietet die SDG Ent. Pictures eine ‘große’ Kurzfilmförderung mit einer höheren Summe wie auch eine Filmförderung für Langzeitspielfilme an.
Verleih und Weltvertrieb
Die SDG Ent. Pictures übernimmt für dich nach Fertigstellung, die Einreichung auf Filmfestivals sowie die Distribution deines Filmes auf Amazon Prime. Zudem steht dein fertiger Kurzfilm für Kinos (bspw. als Vorprogramm) und weitere Streaminganbieter zum Kauf zur Verfügung.
Und noch ein Bonus wartet auf dich: Dein Film wird in den zukünftigen Streaming-Channel der SDG Ent. Pictures aufgenommen und wird weltweit gestreamt werden.
Was gefördert wird
Gefördert werden Kurzfilme mit einer Laufzeit von max. 40 Min. (40 Drehbuchseiten). Für Dokumentarfilme wird es in Kürze eine eigene Filmförderung geben. Förderungsfähige Genres sind:
- Drama
- Abenteuer
- Romantik
- Familie
- Fantasy
- Sci-Fi
- Thriller
- Komödien
- Krimis
- christliche Glaubensfilme (Faith based Movies)
Wie gefördert wird
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- 150 Produzenten und freie Filmemacher reichen 150 Kurzfilmvorhaben als Ideen-Pitch ein.
- Aus den 150 Filmvorhaben wird eine Idee ausgewählt¹.
- Durch den Gesamtbetrag der Einreichgebühren wird der Kurzfilm finanziert¹.
- SDG Ent. Pictures fungiert als Haupt- oder Teilfinanzier².
- SDG Ent. Pictures ist im weiteren Verlauf Verleiher des Kurzfilms³.
Einreichung & Gebühr
Nach Zahlung der Einreichgebühr von 120 € sende deinen Pitch an contact@sdg-entertainment-pictures.com⁵. Dein Pitch sollte folgendes enthalten:
- Exposé & Drehbuch
- Portfolio von Regie & ggf. Produzenten
- Projektmappe
- Vorschläge zum Cast
- Finanzierungsplan⁴
- Erste Kalkulation⁴
- Herstellungsplan⁴
- Optional: Pitch Lookbook, Production-Lookbook & Character-Lookbook (wünschenswert)
- Optional: Vorschläge zur Crew (wünschenswert)
Deine Einmalige Gelegenheit
Der kleine Short Film Fund der SDG Entertainment Pictures ist bis auf Weiteres eine einmalige Aktion zur Kurzfilmförderung. Nutze daher deine Chance, um für die Förderung berücksichtigt zu werden, bevor alle 150 Slots belegt sind. Jeder Investor, der durch Einreichung zur Förderung eines Kurzfilmes beiträgt, wird im Abspann des geförderten Kurzfilmes als Unterstützer genannt. Eine Gewinnbeteiligung bei Kurzfilmen ist für Investoren jedoch nicht möglich.
Teile das Projekt mit weiteren bekannten Filmemachern aus deinem Umfeld, damit die Fördersumme so bald wie möglich erreicht wird und das vielversprechendste Filmvorhaben (ggf. mehrere¹) zur Förderung ausgewählt werden kann.
FAQ
Kann ich mehr als ein Filmvorhaben einreichen?
Ja. Es darf mehr als ein Filmvorhaben eingereicht werden. Die Einreichgebühr ist je Vorhaben zu entrichten.
Muss ich Produzent sein um einreich zu können?
Nein. Du darfst auch als Regisseur, Autor oder freier Filmemacher deine Filmidee einreichen.
Darf ich an mehreren Förderprogrammen der SDG Ent. Pictures gleichzeitig teilnehmen?
Ja. Dadurch erhöhen sich deine Chancen, eine der angebotenen Förderungen zu bekommen. Ebenso durch das Einreichen mehrerer Filmvorhaben. Die Gebühr ist je Einreichung zu zahlen.
Was ist, wenn ich keinen Produzenten zur Umsetzung meines Filmes habe oder keinen geeigneten Regisseur finden kann?
In diesem Fall kannst du das in deiner Einreichung vermerken. Auf Wunsch kann die SDG Ent. Pictures Film Company, nach gegenseitiger Übereinkunft, als Produktionsfirma auftreten. Solltest du als Produzent/Filmemacher keinen passenden Regisseur für dein Filmvorhaben kennen/finden, kann auch hier die SDG bei der Vermittlung helfen.
Wann wird ein Kurzfilmvorhaben zur Umsetzung ausgewählt?
Nachdem 150 freie Filmemacher, Produzenten etc. ihre Filmideen eingereicht und die Gesamtsumme von 15.000 € durch die Einreichgebühren erreicht ist, wird das zu finanzierende Filmvorhaben ausgewählt¹.
Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? (Einreich- & Bearbeitungsgebühr)
Filme machen ist eine teure Leidenschaft, daher sind alle Einreichungen mit einer Einreich- und Bearbeitungsgebühr verbunden. Die Gebühr beträgt 120 € pro Einreichung. Davon sind 20 € Bearbeitungsgebühr. Die restlichen 100 € fließen in den Topf der kleinen Kurzfilmförderung. Nach Einreichung von 150 Projektvorhaben ist die Fördersumme von 15.000 € erreicht, mit welcher der vielversprechendste Kurzfilm (ggf. mehrere Kurzfilme¹) aus allen Einreichungen gefördert wird.
Muss ich die Gebühr zahlen, um an der Filmförderung teilnehmen zu können?
Ja. Ohne die Zahlung der Einreich- & Bearbeitungsgebühr von 120 € ist eine Teilnahme nicht möglich. Um allen dieselbe Chance zu bieten, ist für jede Einreichung derselbe Betrag zu zahlen – Überweisungen höherer Beträge führen nicht zur bevorzugten Behandlung beim Auswahlverfahren. Die Bearbeitungsgebühr ist fällig, da sich ausreichend Zeit genommen wird, jedes Projekt angemessen zu begutachten und zu bewerten sowie um die Gebühren der genutzten Funding-Plattform zu decken. Pitch Einreichungen ohne Zahlung der Teilnahmegebühr können nicht berücksichtigt werden.
Warum ist die Anzahl der Teilnahmen auf 150 Filmemacher/Produzenten beschränkt?
Es wird versucht die Konkurrenz so niedrig wie möglich zu halten, aber dennoch auf die Fördersumme von 15.000 € zu kommen ohne, dass du zu viel investieren musst. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 150 Einreichungen/Teilnehmer beschränkt, damit du höhere Chancen hast für die Förderung deines Kurzfilmes ausgewählt zu werden. Dafür beläuft sich die Gebühr der Teilnahme (Bearbeitungs- und Einreichgebühr) auf 120 € damit der Fördertopf von 15.000 € gefüllt und Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Programm entstehen (bspw. Gebühren der Crowdfunding-Plattform etc.), gedeckt werden können.
¹Die SDG Ent. Pictures behält sich vor, weitere Filme aus dem Fundus aller eingereichten Ideen zu fördern oder die Gesamtsumme der Förderung (15.000 €) unter den Einreichungen aufzuteilen, sofern es zur Förderung der Projekte beiträgt, bspw. wenn zur Finanzierung eines Projektes 10.000 € notwendig sind und einem weiteren Projekt 5.000 € zur Realisierung fehlen. Die SDG Ent. Pictures Film Company behält sich des Weiteren das Recht vor, Filmemacher einer eingereichten, aber nicht ausgewählten Idee zur Realisierung des Vorhabens in Zukunft zu kontaktieren. Die Rechte verbleiben, auch nach Einreichung eines Vorhabens, beim jew. Autoren, Produzenten etc.
²Das Hinzuziehen weiterer Finanzpartner, Förderungen etc. ist möglich & erwünscht und sollte im Finanzierungsplan ersichtlich sein. Wenn keine weiteren Finanzpartner, Förderstellen etc. vorhanden sind oder benötigt werden, bitte vermerken. Eine Teilnahme am Programm der kleinen Filmförderung ist dennoch möglich.
³Ob die SDG Ent. Pictures sich auch als Produktionsfirma beteiligt, ist im Einzelfall bei Bedarf zu klären.
⁴Sollte ein Finanzierungsplan, eine erste Kalkulation sowie ein erster Herstellungsplan nicht vorliegen, bitte angeben. Sofern dein Filmvorhaben für die Förderung ausgewählt wird, kann der Finanzierungs- und Herstellungsplan sowie eine Kalkulation in Zusammenarbeit mit der SDG Ent. Pictures Film Company erstellt werden – bitte ebenfalls angeben. In diesem Fall beteiligt sich die Film Company auch als (Co-)Produktionsfirma.
⁵Nutze für die Übermittlung, WeTransfer oder einen Link (Google Drive, OneDrive etc.), über welchen die Zip-Datei heruntergeladen werden kann.