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DEIN WEG ZUR KURZFILMFÖRDERUNG

Großer Short Film Fund

Wir fördern deinen Kurzfilm mit bis zu 30.000 €. Was dazu erforderlich ist, erfährst du weiter unten.

Sichere dir deine Chance auf Förderung mit dem großen Short-Film Fund

Kurzfilmförderung

Die ‘große’ Kurzfilmförderung der SDG Entertainment Pictures Film Company dient dazu, den unabhängigen Film sowie Nachwuchstalente zu fördern und neuen wie auch alteingesessenen Filmemachern eine Chance zu geben, ihr Filmvorhaben umzusetzen und einem großen Publikum zugänglich zu machen.

Ein großes Plus für dich

Verleih und Weltvertrieb

Die SDG Entertainment Pictures übernimmt für dich nach Fertigstellung Einreichungen auf Filmfestivals sowie die Distribution deines Filmes auf Amazon Prime. Zudem steht dein fertiger Kurzfilm Kinos (bspw. als Vorprogramm) und Streaminganbietern zum Kauf zur Verfügung.

Und noch mehr wartet auf dich: Neben dem Profit-Sharing der Einspielergebnisse¹ wird dein Film in den zukünftigen Streaming-Channel der SDG Ent. Pictures aufgenommen und weltweit gestreamt werden. 

Genres und Laufzeit

Was gefördert wird

Gefördert werden Kurzfilme mit einer Laufzeit von max. 40 Min. (40 Drehbuchseiten). Für Dokumentarfilme wird es in Zukunft eine eigene Filmförderung geben. Förderungsfähige Genres sind:

  • Drama
  • Abenteuer
  • Romantik
  • Familie
  • Fantasy
  • Sci-Fi
  • Thriller
  • Komödien
  • Krimis
  • christliche Glaubensfilme (Faith based Movies)
Die neue Art des Film-Crowdfunding

Wie gefördert wird

    • 200 Produzenten und freie Filmemacher reichen 200 Kurzfilmvorhaben als Ideen-Pitch ein.
    • Aus den 200 Filmvorhaben wird eine Idee ausgewählt².
    • Durch den Gesamtbetrag der Einreichgebühren wird der Kurzfilm finanziert².
    • SDG Ent. Pictures fungiert als Haupt- oder Teilfinanzier³.
    • SDG Ent. Pictures ist im weiteren Verlauf Verleiher des Kurzfilms⁴. 
Was dein Pitch enthalten muss

Einreichung & Gebühr

Nach Zahlung der Einreichgebühr von 170 € sende deinen Pitch an contact@sdg-entertainment-pictures.com⁶. Nach erfolgreicher Prüfung und Zulassung zum Programm erhältst du eine Bestätigungsmail.
Dein Pitch sollte folgendes enthalten:

  • Exposé & Drehbuch
  • Portfolio von Regie & ggf. Produzenten
  • Projektmappe
  • Vorschläge zum Cast
  • Finanzierungsplan⁵
  • Erste Kalkulation⁵
  • Herstellungsplan⁵
  • Optional: Pitch Lookbook, Production-Lookbook & Character-Lookbook (wünschenswert)
  • Optional: Vorschläge zur Crew (wünschenswert)
Nutze deine Chance auf Förderung

Deine Einmalige Gelegenheit

Der große Short Film Fund der SDG Entertainment Pictures ist bis auf Weiteres eine einmalige Aktion zur Kurzfilmförderung. Nutze daher deine Chance, um für die Förderung berücksichtigt zu werden, bevor alle 200 Slots belegt sind. Jeder Investor, der durch Einreichung zur Förderung eines Kurzfilmes beiträgt, wird im Abspann des geförderten Kurzfilmes als Unterstützer genannt. Eine Gewinnbeteiligung bei Kurzfilmen ist für Investoren jedoch nicht möglich.

Teile das Projekt mit weiteren Filmemachern aus deinem Umfeld, damit die Fördersumme so bald wie möglich erreicht wird und das vielversprechendste Filmvorhaben (ggf. mehrere¹) zur Förderung ausgewählt werden kann.

GROSSER SHORT FILM FUND - Kurzfilmförderung | SDG-Entertainment-Pictures

FAQ

Kann ich mehr als ein Filmvorhaben einreichen?

Ja. Es darf mehr als ein Filmvorhaben eingereicht werden. Die Einreichgebühr ist je Vorhaben zu entrichten.

Muss ich Produzent sein um einreich zu können?

Nein. Du darfst auch als Regisseur, Autor oder freier Filmemacher deine Filmidee einreichen.

Darf ich an mehreren Förderprogrammen der SDG Ent. Pictures gleichzeitig teilnehmen?

Ja. Dadurch erhöhen sich deine Chancen, eine der angebotenen Förderungen zu bekommen. Ebenso durch das Einreichen mehrerer Filmvorhaben. Die Gebühr ist je Einreichung zu zahlen.

Was ist, wenn ich keinen Produzenten zur Umsetzung meines Filmes habe oder keinen geeigneten Regisseur finden kann?

In diesem Fall kannst du das in deiner Einreichung vermerken. Auf Wunsch kann die SDG Ent. Pictures Film Company, nach gegenseitiger Übereinkunft, als Produktionsfirma auftreten. Solltest du als Produzent/Filmemacher keinen passenden Regisseur für dein Filmvorhaben kennen/finden, kann auch hier die SDG bei der Vermittlung helfen.

Wann wird ein Kurzfilmvorhaben zur Umsetzung ausgewählt?

Nachdem 200 freie Filmemacher, Produzenten etc. ihre Filmideen eingereicht und die Gesamtsumme von 30.000 € durch die Einreichgebühren erreicht ist, wird das zu finanzierende Filmvorhaben ausgewählt².

Wie setzt sich die Fördersumme zusammen? (Einreich- & Bearbeitungsgebühr)

Filme machen ist eine teure Leidenschaft, daher sind alle Einreichungen mit einer Einreich- und Bearbeitungsgebühr verbunden. Die Gebühr beträgt 170 € pro Einreichung. Davon sind 20 € Bearbeitungsgebühr. Die restlichen 150 € fließen in den Topf der großen Kurzfilmförderung. Nach Einreichung von 200 Projektvorhaben ist die Fördersumme von 30.000 € erreicht, mit welcher der vielversprechendste Kurzfilm (ggf. mehrere Kurzfilme²) aus allen Einreichungen gefördert wird.

Muss ich die Gebühr zahlen, um an der Filmförderung teilnehmen zu können?

Ja. Ohne die Zahlung der Einreich- & Bearbeitungsgebühr von 170 € ist eine Teilnahme nicht möglich. Um allen dieselbe Chance zu bieten, ist für jede Einreichung derselbe Betrag zu zahlen – Überweisungen höherer Beträge führen nicht zur bevorzugten Behandlung beim Auswahlverfahren. Die Bearbeitungsgebühr ist fällig, da sich ausreichend Zeit genommen wird, jedes Projekt angemessen zu begutachten und zu bewerten sowie um die Gebühren der genutzten Funding-Plattform zu decken. Pitch-Einreichungen ohne Zahlung der Teilnahmegebühr können nicht berücksichtigt werden. Bitte nutze für die Zuordnung bei deiner Einreichung denselben Namen wie bei Zahlung der Gebühr.

Warum ist die Anzahl der Teilnahmen auf 200 Filmemacher/Produzenten beschränkt?

Es wird versucht die Konkurrenz so niedrig wie möglich zu halten, und dennoch auf die Fördersumme von 30.000 € zu kommen, ohne, dass es dich zu viel kostet. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 200 Einreichungen/Teilnehmer beschränkt, damit du höhere Chancen hast für die Förderung deines Kurzfilmes ausgewählt zu werden. Dafür beläuft sich die Gebühr der Teilnahme (Bearbeitungs- und Einreichgebühr) auf 170 € damit der Fördertopf von 30.000 € gefüllt und Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Programm entstehen (bspw. Gebühren der Crowdfunding-Plattform etc.), gedeckt werden können.

¹Profit-Sharing gilt nur für Filmemacher des für die Finanzierung ausgewählten und realisierten Projektes

²Die SDG Entertainment Pictures behält sich vor, weitere Filme aus dem Fundus aller eingereichten Ideen zu fördern oder die Gesamtsumme der Förderung (30.000 €) unter den Einreichungen aufzuteilen, sofern es zur Förderung der Projekte beiträgt, bspw. wenn zur Finanzierung eines Projektes 20.000 € notwendig sind und einem weiteren Projekt 10.000 € zur Realisierung fehlen. Die SDG Ent. Pictures Film Company behält sich des Weiteren das Recht vor, Filmemacher einer eingereichten und nicht ausgewählten Idee, zur Realisierung des Vorhabens in Zukunft zu kontaktieren. Die Rechte verbleiben, auch nach Einreichung eines Vorhabens, beim jew. Autoren, Produzenten etc.

³Das Hinzuziehen weiterer Finanzpartner, Förderungen etc. ist möglich & erwünscht und sollte im Finanzierungsplan (sofern vorhanden) ersichtlich sein. Wenn keine weiteren Finanzpartner, Förderstellen etc. vorhanden sind oder benötigt werden, bitte vermerken. Eine Teilnahme am Programm der großen Filmförderung ist dennoch möglich.

Ob die SDG Ent. Pictures sich auch als Produktionsfirma beteiligt, ist im Einzelfall bei Bedarf zu klären.

Sollte ein Finanzierungsplan, eine erste Kalkulation sowie ein erster Herstellungsplan nicht vorliegen, bitte angeben. Sofern dein Filmvorhaben für die Förderung ausgewählt wird, kann der Finanzierungs- und Herstellungsplan sowie eine Kalkulation in Zusammenarbeit mit der SDG Ent. Pictures Film Company erstellt werden – bitte ebenfalls angeben. In diesem Fall beteiligt sich die Film Company auch als (Co-)Produktionsfirma.

Nutze für die Übermittlung, WeTransfer oder einen Link (Google Drive, OneDrive etc.), über welchen die Zip-Datei heruntergeladen werden kann.

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